BGH: Ebay - Urteil Aktenzeichen VIII ZR 42/14
Fast jeder, der regelmäßig bei Ebay bietet, kennt das Ärgernis: Wenn dem Verkäufer die Gebote zu niedrig sind, bricht er die Auktion einfach ab. Der BGH hat nun ein Grundsatzurteil gesprochen: Ersteigert ist ersteigert - selbst wenn der Kaufpreis lächerlich erscheinen mag.
Ebay-Verkäufer können eine Auktion nicht einfach abbrechen, weil sie ihre Ware anderweitig verkaufen wollen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Aktenzeichen VIII ZR 42/14). Zwar darf man die Auktion vorzeitig beenden. Dann allerdings bekommt automatisch jener Bieter den Zuschlag, der zu dem Zeitpunkt die höchste Offerte abgegeben hat.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ebay-103.html
Reinhard Göddemeyer
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