Dienstag, 26. Dezember 2017

Opa Hans Benefiz-Deutschland Tour 2018 für das Projekt Auszeit für die Seele - Kostenlose Ferien für Krebspatienten

Opa Hans Benefiz-Deutschland Tour 2018 für das Projekt Auszeit für die Seele - Kostenlose Ferien für Krebspatienten

Opa Hans Benefiz-Deutschland Tour 2018 für das Projekt Auszeit für die Seele - Kostenlose Ferien für Krebspatienten



Der Rad-Botschafter Opa Hans fährt auch 2018 wieder unter der Schirmherrschaft des SH-Gesundheitsministers Dr.Heiner Garg eine DE-Tour, die ihn ab dem 25.5.2018 über 21 Stationen (Landeshauptsädte) bis nach München und Bonn führen wird.

Enden wird die Tour in Bonn im Ministerium für Gesundheit.
Auf der Tour wird er über die Zusammenhänge über Armut und Krebs informieren, aber auch Spenden sammeln, um damit mittellosen Krebspatienten eine einwöchige Ferienwoche, eine Auszeit für die Seele, zu ermöglichen. Damit mit der Tour möglichst viele Spenden eingesammelt werden soll ab dem 1.3.2018 in jeder Stadt die Benefizaktion angeradelt werden. Jede Stadt soll dabei mitmachen. in jeder Stadt sollen in diesem Zeitraum mindestens 5000 km geradelt werden. Schulen, Sportvereine, Firmen, Betriebsräte, Kliniken können dabei jeweils einige km radeln und für jeden geradelten km einen Euro spenden.
5000 km sind nicht viel, wenn z.B. 150 Radler mitmachen, für jeden einzelnen sind das dann 33,33 km.


Für diese Aktion werden Feuerwehren gesucht, die diese Aktion entlang der Strecke vor Ort unterstützen.
Der Tourplan ist auch unter komoot abrufbar.
Ein Ablaufplan ist hier eingestellt:
https://radeln-gegen-krebs-tour-2018.blogspot.de/p/ablaufplan.html
Das erreichte Spendenergebnis soll dann jeweils während des öffentlichen Empfangs in der Etappenstadt veröffentlicht werden.

Meldungen werden unter info@auszeit-für-die-seele.info erbeten.

Auszeit für die Seele e.V.

vertreten durch 

Annemarie Hunecke ( 1.Vorsitzende) 

59199 Boenen
Friedrichstr.26
www.auszeit-für-die-seele.info
mail: info@auszeit-für-die-seele.info

Service Telefon: 02383 - 9182775

Registergericht Amtsgericht Hamm 
Vr-Nr.: 42 AR 389/ 2017



Zum Opa Hans Song 

"Hey Gott, ich brauche mehr Zeit" sagt hier ein Grossvater, der an Zungenboden-Krebs erkrankt ist, der aber noch nicht sterben will, weil er seine Enkel noch aufwachsen sehen will. Und das ist eine Situation, die in Deutschland auf Zigtausende Familien zutrifft ! Opa Hans sucht jetzt bundesweit im Kampf gegen den Krebs Sänger .



https://www.youtube.com/watch?v=86LKauXA86c

Opa Hans Benefiz-Deutschland Tour 2018 für das Projekt Auszeit für die Seele - Kostenlose Ferien für Krebspatienten

Opa Hans Benefiz-Deutschland Tour 2018 für das Projekt Auszeit für die Seele - Kostenlose Ferien für Krebspatienten




Der Rad-Botschafter Opa Hans fährt auch 2018 wieder unter der Schirmherrschaft des SH-Gesundheitsministers Dr.Heiner Garg eine DE-Tour, die ihn ab dem 25.5.2018 über 21 Stationen (Landeshauptsädte) bis nach München und Bonn führen wird.

Enden wird die Tour in Bonn im Ministerium für Gesundheit.
Auf der Tour wird er über die Zusammenhänge über Armut und Krebs informieren, aber auch Spenden sammeln, um damit mittellosen Krebspatienten eine einwöchige Ferienwoche, eine Auszeit für die Seele, zu ermöglichen. Damit mit der Tour möglichst viele Spenden eingesammelt werden soll ab dem 1.3.2018 in jeder Stadt die Benefizaktion angeradelt werden. Jede Stadt soll dabei mitmachen. in jeder Stadt sollen in diesem Zeitraum mindestens 5000 km geradelt werden. Schulen, Sportvereine, Firmen, Betriebsräte, Kliniken können dabei jeweils einige km radeln und für jeden geradelten km einen Euro spenden.
5000 km sind nicht viel, wenn z.B. 150 Radler mitmachen, für jeden einzelnen sind das dann 33,33 km.


Für diese Aktion werden Feuerwehren gesucht, die diese Aktion entlang der Strecke vor Ort unterstützen.
Der Tourplan ist auch unter komoot abrufbar.
Ein Ablaufplan ist hier eingestellt:
https://radeln-gegen-krebs-tour-2018.blogspot.de/p/ablaufplan.html
Das erreichte Spendenergebnis soll dann jeweils während des öffentlichen Empfangs in der Etappenstadt veröffentlicht werden.

Meldungen werden unter info@auszeit-für-die-seele.info erbeten.

Auszeit für die Seele e.V.

vertreten durch 

Annemarie Hunecke ( 1.Vorsitzende) 

59199 Boenen
Friedrichstr.26
www.auszeit-für-die-seele.info
mail: info@auszeit-für-die-seele.info

Service Telefon: 02383 - 9182775

Registergericht Amtsgericht Hamm 
Vr-Nr.: 42 AR 389/ 2017

Mittwoch, 29. Juli 2015

E - Autos

E - Autos

In aller Welt versuchen sich Elektroautoliebhaber an eigenen Umbauten.

Und es geht doch !

Es ging übrigens schon vor 50 Jahren, denn im Strommuseum in Recklinghausen stehen auch Elektrofahrzeuge aus dieser Zeit, wie z.B. der Schnelllaster von DKW (Auto Union)

Hier sind einige interessante Internetseiten dazu:

UMBAU- UND INFOSEITEN:


Ihr Reinhard Göddemeyer

Dienstag, 28. Juli 2015

Urteil: Brennen kann es immer

„Es entspricht der Lebenserfahrung,
dass mit der Entstehung eines Brandes
praktisch jederzeit
gerechnet werden muss.“


Urteil des OVG NRW Münster 

Aktenzeichen: 

10 A 363/86



                vom 11.12.1987 

A 363/86


Urteil : Veranstalter einer Hochzeitsfeier haftet für Brand zweier Häuser durch Himmelslaternen

Oberlandesgericht Frankfurt am MainUrteil vom 24.07.2015 
24 U 108/14 -

Veranstalter einer Hochzeitsfeier haftet für Brand zweier Häuser durch Himmelslaternen

Streit über die Ursächlichkeit eines Brandes durch Himmelslaternen

Der Veranstalter einer Hochzeitsfeier muss Schadenersatz zahlen, wenn durch das Zünden von Himmelslaternen angrenzende Gebäude in Brand geraten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Am Abend des 11.7.2009 brannten zwei Gebäude in der Innenstadt von Dieburg. Zur selben Zeit fand in einer Entfernung von ca. 100 Metern Luftlinie eine Hochzeitsfeier statt. Kurz vor dem Brand wurden dort 20 sog. "Himmelslaternen" gezündet. Die Veranstalter der Feier - der Bräutigam und die Mutter der Braut - hatten sich sowohl bei der Flugsicherung als auch beim Ordnungsamt der Stadt Dieburg über die Zulässigkeit der Verwendung der Laternen erkundigt. Vom Ordnungsamt waren sie vor der Verwendung wegen der damit einhergehenden Brandgefahr gewarnt worden. Ein allgemeines Verbot der Verwendung von Himmelslaternenbestand 2009 im Gegensatz zu heute allerdings nicht.

Versicherung nimmt Veranstalter der Hochzeitsfeier in Anspruch

Die klagende Versicherung ersetzte den Gebäudeeigentümern den durch den Brand entstandenen Schaden, der sich nach ihrer Behauptung auf rund 300.000 Euro belief. Mit der vorliegenden Klage nimmt sie die Beklagten als Veranstalter der Hochzeitsfeier mit der Begründung auf Regress in Anspruch, der Brand sei durch die auf der Hochzeitsfeier entzündeten Himmelslaternen entstanden.

Landgericht wies Klage der Versicherung ab

Das Landgericht hat die Klage nach Vernehmung eines Teils der Hochzeitsgäste abgewiesen, weil nicht nachgewiesen sei, dass die Beklagten an der Entzündung der Himmelslaternen beteiligt gewesen oder hierfür sonst verantwortlich seien.

Oberlandesgericht gibt der Versicherung Recht - Veranstalter müssen den Schaden ersetzen

Zu Unrecht wie das Oberlandesgericht nun entschied. Auf die Berufung der Versicherung kassierte es durch das heutige Urteil die Entscheidung des Landgerichts und erklärte den Klageanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt. Die Beklagten seien für den Brand und den daraus entstandenen Schaden an den Gebäuden verantwortlich, weil Ihnen eine Verkehrssicherungspflichtverletzung anzulasten sei. So habe die Mutter der Braut eingeräumt, die Himmelslaternen erworben und zur Hochzeitsfeier mitgebracht zu haben. Dem Bräutigam sei vorzuwerfen, dass er es als Mitorganisator des Festes unterlassen habe, das Aufsteigenlassen der Laternen zu unterbinden. Und dies obwohl beide Beklagten noch am Tag vor der Hochzeit vom Ordnungsamt auf die besondere Gefährlichkeit der Himmelslaternen hingewiesen worden seien.

Oberlandesgericht hält Himmelslaternen für Brand für ursächlich

Nach der Beweisaufnahme sei auch davon auszugehen, dass der Brand der Gebäude durch die auf derHochzeitsfeier gezündeten Himmelslaternen verursacht worden sei. So hätten mehrere Zeugen den Laternenflug gesehen und beobachtet, dass eine der Laternen in den Hof einer angrenzenden Straßeniedergegangen sei, ohne dort jedoch Schaden anzurichten, bevor eine weitere Laterne in der Luft zu brennen begonnen habe, dann über der späteren Brandstelle heruntergefallen sei, wo es dann auf einer Terrasse angefangen habe zu brennen. Von dort aus habe sich das Feuer schlagartig über das Holzgebälk des Hauses ausgebreitet. Vor einer abschließenden Entscheidung über die Höhe des Schadenersatzes will das Oberlandesgericht eine weitere Beweisaufnahme durchführen.

Hintergrundinformation

Die Verwendung von „Himmelslaternen“ ist in Hessen durch BallonLGefAbwV HE (Gefahrenabwehrverordnunggegen das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern) vom 16.7.2009 verboten worden. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Verbote.